Gründungszuschuss

Sie planen die Selbständigkeit?
Sie sind Angehöriger der Heilberufe, Facharzt, Arzt oder Zahnarzt?
Auch im Jahr 2024 besteht die Möglichkeit, bei dem Schritt in die Selbständigkeit, den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit zu bekommen. Entgegen anderer Meinungen, sind Heilberufler, Ärzte und Zahnärzte keineswegs grundsätzlich vom Gründungszuschuss ausgenommen. Daher nutzen Sie die Möglichkeit, den Gründungszuschuss zu beantragen und sprechen Sie uns an, um Ihre persönliche Situation zu betrachten.
Seit dem 01.01.2012 ist die Leistung des Gründungszuschuss eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, aber mit den richtigen Argumenten können auch Sie davon profitieren!
Maximieren Sie Ihre Chance auf die Bewilligung dieser Förderung und sprechen Sie uns an.
Wir
beraten Deutschlandweit
Mit unserem deutschlandweiten Beratungsservice zum Thema Gründungszuschuss machen wir den Start in Ihre eigene Praxis so einfach wie möglich.
optimieren Ihre Chancen
Wir bereiten dich optimal auf das Gespräch mit deinem Sachbearbeiter vor. Wir haben erfolgreiche Strategien und kennen alle Argumente.
sind spezialisiert auf Ärzte & Zahnärzte
Wir kenne den Markt und wissen was wir tun, um Ihnen zum Erfolg zu helfen.
machen ein faires Angebot
Da der Gründungszuschuss eine Kann-Leistung ist, können wir keine Garantie geben. Aber kein Erfolg = keine Kosten für Sie! Nur der Erfolg zählt.

Auf einen Blick - der Gründungszuschuss
- ist eine Ermessensleistung
- soll mit der Selbständigkeit die nachhaltige berufliche Integration ermöglichen
- fördert die Selbständigkeit, wobei diese hauptberuflich an mindestens 15 Stunden pro Woche ausgeübt werden muss
- bedarf noch mindestens 150 Tage Anspruch auf ALG I
- erfordert Kenntnisse und Fähigkeiten der zu gründenden Selbständigkeit, die belegt werden müssen
- erfordert einen Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
- Dauer: 6 Monate ab Gründungsdatum
- Höhe: entspricht dem Betrag des bisherigen ALG I-Bezugs. Hinzu kommt ein Betrag von 300 EUR zur sozialen Absicherung. (Verlängerung um 9 Monate möglich)
- Zuverdienst in unbegrenzter Höhe OHNE Kürzung des ALG I


Nutzen Sie in jedem Fall Ihre Chance, den Gründungszuschuss zu beantragen!
- in allen Fällen, in denen Sie eine eigene Zulassung erhalten (auch Job-Sharing) oder auch nur eine reine Privatpraxis gründen / eröffnen
- auch bei allen Praxisübernahmen
Praxispartnerschaften mit oder ohne Kapitalbeteiligung (Gemeinschaftspraxis – neu: Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft, Medizinisches Versorgungszentrum MVZ etc..)
Du benötigst einen professionellen Businessplan
Um den Gründungszuschuss zu beantragen, musst du einen professionellen Businessplan einreichen. Ausschlaggebend ist hierbei die Finanzkalkulation mit einer Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung für mindestens 2 Jahre. Auch deine fachlichen und persönlichen Qualifikationen solltest du nachweisen und diese im Businessplan erläutern. Unsere Businesspläne sind zudem bankenfähig und wir unterstützen Dich zudem gern bei der Finanzierung Deines Vorhabens durch die Bank!


Antragsunterlagen und dein Gespräch mit dem Sachbearbeiter
Bei der Überzeugung des Sachbearbeiters von deinem Vorhaben helfen wir dir, indem wir dich auf dieses Gespräch optimal vorbereiten.
Gern füllen wir den Antrag gemeinsam mit dir aus und helfen somit auch Fehler zu vermeiden. Im Nachgang helfen wir dir sogar bei der Gewerbeanmeldung, der steuerlichen Ersterfassung und stehen dir bei allen anderen bürokratischen Hürden zur Seite.
Du brauchst eine fachkundige Stellungnahme? Kein Problem! Wir sind als fachkundige Stelle anerkannt!