Sie sind Angehöriger der Heilberufe, Facharzt, Arzt oder Zahnarzt?
Auch im Jahr 2024 besteht die Möglichkeit, bei dem Schritt in die Selbständigkeit, den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit zu bekommen. Entgegen anderer Meinungen, sind Heilberufler, Ärzte und Zahnärzte keineswegs grundsätzlich vom Gründungszuschuss ausgenommen. Daher nutzen Sie die Möglichkeit, den Gründungszuschuss zu beantragen und sprechen Sie uns an, um Ihre persönliche Situation zu betrachten.
Seit dem 01.01.2012 ist die Leistung des Gründungszuschuss eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, aber mit den richtigen Argumenten können auch Sie davon profitieren!Maximieren Sie Ihre Chance auf die Bewilligung dieser Förderung und sprechen Sie uns an.
Mit unserem deutschlandweiten Beratungsservice zum Thema Gründungszuschuss machen wir den Start in Ihre eigene Praxis so einfach wie möglich.
Wir bereiten dich optimal auf das Gespräch mit deinem Sachbearbeiter vor. Wir haben erfolgreiche Strategien und kennen alle Argumente.
Wir kenne den Markt und wissen was wir tun, um Ihnen zum Erfolg zu helfen.
Da der Gründungszuschuss eine Kann-Leistung ist, können wir keine Garantie geben. Aber kein Erfolg = keine Kosten für Sie! Nur der Erfolg zählt.
Praxispartnerschaften mit oder ohne Kapitalbeteiligung (Gemeinschaftspraxis – neu: Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft, Medizinisches Versorgungszentrum MVZ etc..)
Um den Gründungszuschuss zu beantragen, musst du einen professionellen Businessplan einreichen. Ausschlaggebend ist hierbei die Finanzkalkulation mit einer Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung für mindestens 2 Jahre. Auch deine fachlichen und persönlichen Qualifikationen solltest du nachweisen und diese im Businessplan erläutern. Unsere Businesspläne sind zudem bankenfähig und wir unterstützen Dich zudem gern bei der Finanzierung Deines Vorhabens durch die Bank!
Bei der Überzeugung des Sachbearbeiters von deinem Vorhaben helfen wir dir, indem wir dich auf dieses Gespräch optimal vorbereiten.
Gern füllen wir den Antrag gemeinsam mit dir aus und helfen somit auch Fehler zu vermeiden. Im Nachgang helfen wir dir sogar bei der Gewerbeanmeldung, der steuerlichen Ersterfassung und stehen dir bei allen anderen bürokratischen Hürden zur Seite.
Du brauchst eine fachkundige Stellungnahme? Kein Problem! Wir sind als fachkundige Stelle anerkannt!