Wie ein Gründungszuschuss junge Ärzte in die Selbständigkeit fördert

Für Praxisgründer kann der Start in die Selbstständigkeit oft eine finanzielle Herausforderung darstellen. Hier kann der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit eine wertvolle Unterstützung bieten. Seit über zehn Jahren wird der Zuschuss als Ermessensleistung gewährt und dient dazu, den Lebensunterhalt des Gründers in den ersten Monaten der Selbstständigkeit zu sichern.

Im Jahr 2023 wird erneut ein signifikanter Anstieg der Bewilligungen erwartet. Praxisgründer sollten sich daher frühzeitig mit den Voraussetzungen auseinandersetzen und alle erforderlichen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit einreichen. Entscheidend für die Bewilligung des Gründungszuschusses sind unter anderem ein stimmiges Business-Konzept und eine auf die individuelle Situation angepasste Finanzplanung. Auch die persönliche Eignung und Qualifikation des Gründers werden bei der Prüfung berücksichtigt. Wer erfolgreich einen Antrag auf Gründungszuschuss stellt, erhält eine finanzielle Unterstützung für maximal 15 Monate. Diese kann in Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen wie beispielsweise einem KfW-Kredit genutzt werden. Mit einer umfassenden Vorbereitung und einem überzeugenden Business-Konzept steht einer erfolgreichen Praxisgründung mithilfe des Gründungszuschusses nichts im Weg.

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