
Sie planen die Selbständigkeit?
Sie sind Angehöriger der Heilberufe, Facharzt, Arzt oder Zahnarzt?
Auch im Jahr 2023 besteht die Möglichkeit, bei dem Schritt in die Selbständigkeit, den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit zu bekommen. Entgegen anderer Meinungen, sind Heilberufler, Ärzte und Zahnärzte keineswegs grundsätzlich vom Gründungszuschuss ausgenommen. Daher nutzen Sie die Möglichkeit, den Gründungszuschuss zu beantragen und sprechen Sie uns an, um Ihre persönliche Situation zu betrachten.
Seit dem 01.01.2012 ist die Leistung des Gründungszuschuss eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, aber mit den richtigen Argumenten können auch Sie davon profitieren!
Maximieren Sie Ihre Chance auf die Bewilligung dieser Förderung und sprechen Sie uns an.